Die 3 Gebote der Aufsichtspflicht unter 18 jährige
1.
Aufsichtspflichtige Personen haben die Verpflichtung dafür zu sorgen,
dass die ihnen zur Aufsicht anvertrauten Minderjährigen selbst nicht
zu Schaden kommen und auch keinen anderen Personen Schaden zufügen
2.
Aufsichtspflichtige Personen müssen ständig wissen,
wo sich die ihnen zur Aufsicht anvertrauten Minderjährigen befinden
und war diese gerade tun.
3.
Aufsichtspflichtige Personen müssen vorhersehbare Gefahren
vorausschauend erkennen zumutbare Anstrengungen unternehmen,
um die ihnen anvertrauten Minderjährigen vor Schäden zu bewahren.
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